Unfallhilfe

Rufen Sie die Polizei, sofern es noch niemand anderes getan hat. Die Polizei ist verpflichtet, den Unfall aufzunehmen und einen Unfallbericht für alle Beteiligten anzufertigen. Dies beugt Ungereimtheiten bei der Schuldfrage vor.

Für den Fall , dass aus irgendeinem Grund keine Polizei gerufen wurde, nutzen Sie bitte UNFALLSKIZZE.DE“ um eine Skizze des Unfallhergangs anzufertigen.

Um den entstandenen Schaden zu Dokumentieren und die Schadenhöhe zu ermitteln sollten Sie unbedingt einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen  beauftragen, ein Gutachten zu Ihrem Fahrzeug zu erstellen.

In vielen Fällen werden Sie von der Versicherung des Schädigers angeschrieben und mit vielerlei Angeboten überhäuft, die Ihr Schadenmanagement vereinfachen sollen. Darunter könnte fallen, dass die Versicherung selber einen Gutachter beauftragen möchte, der Ihr Fahrzeug bewertet.

Lassen Sie sich darauf nicht ein!

Ein Gutachter, der von der Versicherung des Schädigers beauftragt wird, wird im Normalfall auch im Sinne der Versicherung kalkulieren, das heißt er wird von vornerein Kürzungen vornehmen, die Sie als Geschädigter nicht hinnehmen müssen.

  • Der Geschädigte darf nach dem Schadensereignis nicht schlechter gestellt sein als vor dem Ereignis
  • Anspruch auf einen Kfz-Gutachter zur Kalkulation der Schadenshöhe. Honorarrecherchen sind nicht nötig, Sie dürfen sich einen Gutachter frei wählen
  • Anspruch auf einen Rechtsbeistand.
  • Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur oder Mietwagen
  • eventuelle Wertminderung bei offenbarungspflichtigen Unfällen
Diese Punkte werden von der Versicherung des Schädigers bezahlt.

Um Ihre Rechte vollumfänglich durchzusetzen empfiehlt es sich, die Dienste eines erfahrenen Anwalts in Anspruch zu nehmen. Gern stelle ich Ihnen, einen zu Ihrem Fall passenden Rechtsbeistand in Ihrer Region zur Seite.

Sie hatten einen Unfall?

Gerne berate ich Sie persönlich zu den nächsten wichtigen Schritten.

Wie läuft die Schadenregulierung ab?

1. Unfall

Sie wurden in einen Unfall verwickelt und ihr KFZ wurde beschädigt. In diesem Fall rufen Sie zunächst die Polizei, damit der Schadenhergang dokumentiert wird.

2. Anrufen

Nachdem der erste Schock verdaut ist, kontaktieren Sie mich und wir vereinbaren einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Ich bin auch am Wochenende für Sie erreichbar.

3. Gutachten

Innerhalb von 24 Stunden erstelle Ich Ihnen ein professionelles Gutachten, welches alle Schäden berücksichtigt.

4. Rechtliche Unterstützung

Ich empfehle meinen Kunden immer, sich anwaltlich vertreten zu lassen, da dies dem Geschädigten genauso zusteht, wie ein Sachverständiger. Der Rechtsanwalt übernimmt die vollständige Korrespondenz mit der Versicherung des Schädigers.

5. Einreichen des Gutachtens

Das fertige Schadengutachten wird von mir (oder einem involvierten Rechtsanwalt) bei der gegnerischen Versicherung zur Schadenregulierung eingereicht.

Für Rückfragen Ihrerseits stehen wir jederzeit bereit.

6. Auszahlung

Sind alle Angelegenheiten geklärt und die Versicherung bezahlt den verursachten Schaden erhalten Sie ihr Geld unverzüglich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen

Kontakt

KfZ-Sachverständiger & gutachter
Sebastian Esser

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